Technologietransfer & Innovationsrecht

Technologietransfer umschreibt die Übertragung von Innovationen in Form von gewerblichen Schutzrechten und Know-howDer Technologietransfer bietet den beteiligten Unternehmen große Chancen zur Erweiterung ihrer Marktchancen und Ertragsoptimierung indem er den innovativen Unternehmen ermöglicht, ihre Innovationsleistungen zusätzlich zu verwerten oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen innovationsstarken Unternehmen ihre Innovationskraft zu bündeln. Der Technologietransfer ermöglicht andererseits finanzstarken Unternehmen, Entwicklungsschritte zu überspringen und neue Märkte zu erschließen. Den großen Chancen stehen im Bereich des Technologietransfers auch zahlreiche Risiken gegenüber, mit denen sich die beteiligten Unternehmen frühzeitig befassen sollten und denen durch rechtzeitige und kompetente Gestaltung der Verträge begegnet werden kann. Der Beratungsbereich Technologietransfer bei Grenius Rechtsanwälte umfasst die ganze Bandbreite der rechtlichen Fragestellungen zum Schutz und dem Handel mit Innovationen und Technologien.

Unsere Leistungen:

Die Kanzlei unterstützt Sie auf allen Ebenen des Technologietransfers von den Schutzmöglichkeiten über die Weiterentwicklung bis hin zur Verwertung der Innovationen und Technologien.

Zögern Sie daher im Zweifelsfall nicht uns zu kontaktieren.

Besondere Erfahrung und Expertise haben wir in den Bereichen:
  1. Auf der ersten Ebene unterstützen wir Sie bei der Suche nach Schutzmöglichkeiten, der Entstehung und der Absicherung Ihrer Innovationen. Der Schutz kann dabei durch Schutzrechte, z.B. Patente, Marken- und Designrechte sowie über die erfolgreiche Geheimhaltung Ihres Know-hows erfolgen. Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach Fördermöglichkeiten und der Bewältigung der formalen Förderbedingungen. Die Beratung kann auch den Umgang mit Arbeitnehmerrechten und deren Übertragung auf das Unternehmen sowie die Einbringung und Einlizenzierung von Drittrechten zur unbeeinträchtigten Verwendung von Technologien umfassen. Weiterhin können wir Sie selbst oder in Kooperation mit unserem Netzwerk bei der Verwaltung und Bewertung sowie der bilanziellen Einordnung der Immaterialgüter unterstützen.
  2. Auf der zweiten Ebene der Beratung unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Absicherung und Gestaltung der unternehmensinternen oder -externen Entwicklung der Innovationen. Dabei ist insbesondere die Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen und die Ausgestaltung von Forschungskooperationen und die Absicherung des entstehenden Know-hows von vorangiger Bedeutung.
  3. Auf der dritten Ebene unterstützen wir Sie bei der Verwertung der Innovationen durch Auslizenzierung, Veräußerung oder Absicherung der selbständigen Verwertung. Auf dieser Ebene sind vor allem die Gestaltung und Verhandlung von Lizenzierungs- und Veräußerungsverträgen sowie die Durchsetzung von Schutzrechten gegenüber Schutzrechtsverletzern zu finden.

Auf allen Ebenen der Beratung bieten wir Ihnen kompetenten und zielführenden Rechtsrat, die Gestaltung von Rechtsbeziehungen und Verträgen und stehen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen zur Seite. Die Beratung und Vertretung im Bereich des Technologietransfers gehört zu den Spezialkompetenzen von Rechtsanwalt Schnedler, er verfügt über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und vertritt einige der größten und innovativsten Forschungszentren, Universitäten sowie hochtechnologische Hidden Champions, Startups, Erfinder und Professoren.

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