Arbeitsrecht:

Das Arbeitsrecht ist nicht nur eines der umfangreichsten und weitläufigsten Rechtsgebiete, sondern auch eines mit den häufigsten und weitreichendsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Dabei wiegt sich nicht nur der Arbeitgeber oft jahrelang im sogenannten „ungestörten Arbeitsverhältnis“ in falscher Sicherheit, sondern auch der Arbeitnehmer oder der Betriebsrat ist überrascht, wenn es einmal doch zum Streit oder „Störfall“ kommt.

Unsere Leistungen:

Wir beraten und betreuen Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Zögern Sie daher im Zweifelsfall nicht uns zu kontaktieren.

Besondere Erfahrung und Expertise haben wir in den Bereichen:
  • Verhandeln und Überprüfen von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer und leitende Angestellte
  • Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Erstellen und Aktualisieren von Musterarbeitsverträgen und individuellen Lösungen
  • Vorbereiten und Durchführen von Kündigungen
  • Optimieren, Gestalten und Verhandeln von Aufhebungsverträgen und Trennungsvereinbarungen
  • Unterstützung der Personalabteilung, arbeits- und sozialrechtliche Gutachten zu Spezialfragen
  • Erstellung und Nachverhandlung, Beratung und Gutachten zu Betriebsvereinbarungen einschließlich der Unterstützung im Verhandlungsprozess
  • Dienstwagenrecht
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
  • Erfindungen und Urheberschutz auf arbeitsrechtlicher Ebene
  • Beratung im Zusammenhang mit Betriebsübergängen (§ 613a BGB)
  • Arbeitnehmerdatenschutz (BDSG, TKG, TMG), IT, Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
  • Zielvereinbarungen und Incentives
  • Schulungen für den HR-Bereich (Personalabteilungen) und Mitarbeiter mit Personalverantwortung