Start-up´s/ Existenzgründer

Die Beratung für Start-up’s und Existenzgründer ist vielschichtig. Wir haben uns insbesondere auf die Beratung von innovativen und technikbezogenen Start-up´s/ Existenzgründer spezialisiert und zahlreiche Gründer in unterschiedlichen Phasen, Branchen und Rechtsgebieten beraten. Das Beratungsfeld in diesem Bereich, umfasst verschiedene Rechtsbereiche wie das Finanzierungsrecht, allgemeine Zivilrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerbemietrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Domainrecht und Fördermittelrecht. Herr Schnedler hat zum Startup-Recht auch das über 400 Seiten Buch „Startup-Recht: Praktischer Leitfaden für Gründung, Unternehmensführung und -finanzierung“ geschrieben, dass im O’Reilly-Verlag erschienen ist.

Unsere Leistungen:

Start-up’s/Existenzgründer erhalten bei Rechtsanwaltskanzlei Schnedler in den ersten zwei Jahren nach der Gründung (Handelsregistereintrag) einen reduzierten Stundensatz.

Zögern Sie daher im Zweifelsfall nicht uns zu kontaktieren.

Start-up’s und Existenzgründern bieten wir umfassende Beratung, insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:
  • Wahl der richtigen Gesellschaftsform, Gesellschaftsverträge (Vesting, Drag-/Tag-Along-Klauseln, Beirat), Gesellschaftervereinbarungen
  • Gründung, Gesellschaftsname (Firma)
  • Geschäftsführerberatung (z.B. Geschäftsführeranstellungsverträge, Geschäftsführerhaftung beim Unternehmen in der Krise)
  • Erstellung und Überarbeitung der Businessplänen, Gründungscoaching
  • Unterstützung bei öffentlichen Fördermittelprogrammen, Subventionsrückforderungen
  • Finanzierungen, Beteiligungen, Venture Capital (Risikokapital)
  • Unterstützung bei Finanzierungsrunden; Beteiligung von Investoren (z.B. Kapitalerhöhungen, typische und atypische stille Beteiligungen), bei Zwischenfinanzierungen (z.B. Gesellschafterdarlehen), Term Sheet, Beteiligungsverträgen
  • Vorbereitung und Durchführung einer Legal Due Diligence für Unternehmenstransaktionen (Übernahme, Verkauf, Zusammenschluss), Anteilsverkäufe (Share- und Assetdeals)
  • Kooperationsverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Rahmenverträge, Lizenzverträge, Agenturverträge, Vertriebsverträge
  • Schutz der eigenen Erfindungen/Technologien, insbesondere vor Gesprächen mit Investoren (z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen, Letter of Intent, Memorandum of Understanding, Term Sheet)
  • Prüfung und Anmeldung von Logos, Namen und Produkten
  • Entwicklung von Schutzrechtsstrategien
  • AGB, Gestaltung von Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, z.B. Allgemeine Verkaufs-, Einkaufs-, Beratungs-, Nutzungs-, Miet- oder Hostingbedingungen
  • Beratung zum Vertrieb der Produkte über Online-Shops
  • Prüfung des rechtssicheren Gestaltung einer Homepage (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung)
  • Werberecht (z.B. Newsletter-Versand)
  • Erstellung von Arbeitsverträgen, aber auch freie Mitarbeiterverträge, Beraterverträge, Handelsvertreterverträge, z.B. für Doktorranden, Post-Docs, Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern
  • Beratung und ggf. Vertretung bei Kündigungen der Mitarbeiter und Kündigungsschutzklagen
  • Forderungsmanagement, Beratung zum Mahnwesen, Zahlungsklagen, gerichtliche Vertretung etc.
  • Gewerbemietrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Allgemeines Vertrags- und Zivilrecht
  • Vertragsverhandlung und -gestaltung
  • Prozessvertretung sowie Verhandlungsführung zur gütlichen Streitbeilegung
Ansprechpartner: