Das IT-Recht (Kurzform für Informationstechnologie-Recht) bezeichnet umfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. IT-Recht ist eine klassische Querschnittsmaterie von verschiedenen kodifizierten Rechtsgebieten. Die Arbeit im IT-Recht ist durch urheber-, wettbewerbs-, datenschutz- telemedien-, zivil- sowie arbeitsrechtliche Vorschriften geprägt und setzt neben den speziellen rechtlichen Kenntnissen auch ein technisches Verständnis bei der Beratung voraus. Viele Sachverhalte des IT-Rechts machen nicht an Ländergrenzen halt, so dass auch die internationalen Aspekte des Rechts zu berücksichtigen sind.
Die Kanzlei bietet Mandanten umfassende Beratung im Bereich IT-Recht, wobei ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei im Domainrecht liegt. Rechtsanwalt Schnedler hat über 250 Domains für seine Mandanten erfolgreich erstritten.
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