IT-Recht / Domainrecht

Das IT-Recht (Kurzform für Informationstechnologie-Recht) bezeichnet umfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. IT-Recht ist eine klassische Querschnittsmaterie von verschiedenen kodifizierten Rechtsgebieten. Die Arbeit im IT-Recht ist durch urheber-, wettbewerbs-, datenschutz- telemedien-, zivil- sowie arbeitsrechtliche Vorschriften geprägt und setzt neben den speziellen rechtlichen Kenntnissen auch ein technisches Verständnis bei der Beratung voraus. Viele Sachverhalte des IT-Rechts machen nicht an Ländergrenzen halt, so dass auch die internationalen Aspekte des Rechts zu berücksichtigen sind.

Unsere Leistungen:

Die Kanzlei bietet Mandanten umfassende Beratung im Bereich IT-Recht, wobei ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei im Domainrecht liegt. Rechtsanwalt Schnedler hat über 250 Domains für seine Mandanten erfolgreich erstritten.

Zögern Sie daher im Zweifelsfall nicht uns zu kontaktieren.

Gerne beraten wir Sie zu folgenden Themen:
  • 
AGB zu Werk- und Dienstleistungen über das Internet
  • Cloud Computing, E-Payment oder neue Vertriebswege z.B. über App-Stores
  • Datenschutzbestimmungen
  • Neue Top-Level Domains
  • Dispute-Eintrag bei der DENIC
  • Domainrechtliche Verfahren und Klagen
  • 

Domain-Sharing; Domain-Pachtvertrag
  • 

IT-Compliance
  • 

IT-Verträge (Softwareerstellung und -überlassung, Systemverträge, Wartung, Pflege und Support auch Open-Source-Software)
  • 

Kauf- und Übertragungsvertrag über eine Domain
  • Löschungs-Antrag gegenüber der DENIC
  • Registrierung eines Domain-Namens
  • Social Media Kampagnen
  • 

Vertretung bei internationalen Schiedsverfahren vor der WIPO (Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP); usTLD Dispute Resolution Policy (usDRP); IN Domain Name Dispute Resolution Policy (INDRP); Dispute Resolution Service Policy for .uk (DRS Policy); der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 (ADR-Verfahren für “.eu”)) und Uniform Rapid Suspension (URS)-Verfahren.