Das Gesellschaftsrecht ist vielschichtig. Wir sind insbesondere auf die Beratung von GmbH’s, Unternehmergesellschaften, Geschäftsführer und Gesellschaftern spezialisiert. Wir beraten zur Gründung, zur täglichen Geschäftsführung und z.B. zu den Geschäftsführerpflichten.
Sollten Sie Fragen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts haben, so rufen Sie uns an. Rechtsanwaltskanzlei Schnedler wird sich Ihrer Probleme gerne annehmen und mit Ihnen zusammen passgenaue Lösungen erarbeiten.
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Die Voraussetzungen für die Gesellschaftsgründung sind im deutschen Recht in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt. Für die Gründung einer sogenannten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist das BGB maßgeblich. Für die Gründung einer GmbH enthält das GmbH-Gesetz die maßgeblichen Regelungen. Die Vorschriften über die Kommanditgesellschaft (KG) oder für die offene Handelsgesellschaft (oHG) sind hingegen im Handelsgesetzbuch verortet.
Bei alle diesen Gesellschaftsformen sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu beachten. Die Haftung der Gesellschafter, die Höhe der Einlagen, die Vorschriften über Handelsregistereintrag, notarielle Beglaubigungen und die Gestaltung der Vertretungsmacht sind zu klären und zu gestalten. Hierbei stellen sich sowohl für Existenzgründer als auch für erfahrene Gesellschafter oder Geschäftsführer jede Menge juristischer Fallstricke. Auch der Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist auf die jeweilige Situation, auf den konkreten Unternehmenszweck und die Wünsche der Beteiligten genau abzustimmen. Nur so können auf lange Sicht teure Konflikte vermieden werden.
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