Die Beratung für Start-up’s und Existenzgründer ist vielschichtig. Wir haben uns insbesondere auf die Beratung von innovativen und technikbezogenen Start-up´s/ Existenzgründer spezialisiert und zahlreiche Gründer in unterschiedlichen Phasen, Branchen und Rechtsgebieten beraten. Das Beratungsfeld in diesem Bereich, umfasst verschiedene Rechtsbereiche wie das Finanzierungsrecht, allgemeine Zivilrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerbemietrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Domainrecht und Fördermittelrecht. Herr Schnedler hat zum Startup-Recht auch das über 400 Seiten Buch „Startup-Recht: Praktischer Leitfaden für Gründung, Unternehmensführung und -finanzierung“ geschrieben, dass im O’Reilly-Verlag erschienen ist.
Start-up’s/Existenzgründer erhalten bei Rechtsanwaltskanzlei Schnedler in den ersten zwei Jahren nach der Gründung (Handelsregistereintrag) einen reduzierten Stundensatz.
Zögern Sie daher im Zweifelsfall nicht uns zu kontaktieren.
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